Im neuen Jahr geht das Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ in die nächste Phase: Die Suche nach Projektbetrieben ist abgeschlossen und die Umsetzung vor Ort geht los!
Bewirtschaftungskonzept im Projekt „Lebensfelder“
In den beiden Projektregionen (Südliche Frankenalb und Oberpfälzisches Hügelland) werden seit Herbst 2023 auf sechs Projektbetrieben jeweils ein ca. 1 ha großes Feld – das sogenannte Lebensfeld – extensiviert Dies sollte möglichst ertragsarm sein, also möglichst niedrige Ackerzahlen haben. Im Rahmen der Extensivierung werden auf den Flächen weder chemische oder mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt, noch wird mineralisch gedüngt. Die organische Düngung ist auf den Lebensfeldern reduziert. Die Fruchtfolge auf den Flächen ist getreidebetont (Getreide in mindestens drei von fünf Jahren) und Intensivkulturen wie Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln werden nicht kultiviert. Dies schafft optimale Bedingungen für die Ackerwildkrautvegetation und senkt zusätzlich die Nährstoffgehälter der Böden. Zudem wird ein hoher Drusch und eine möglichst lange Stoppelbrache umgesetzt, um spätentwickelnde Ackerwildkräuter, wie z.B. das Eiblättrige Tännelkraut, zu fördern. Die Kulturen werden in reduzierter Saatmenge ausgebracht, damit für die Entwicklung der Ackerwildkräuter mehr Licht auf den Boden fällt.
Projektjahr 1 und 2
Der weitere Projektverlauf gliedert sich für die Lebensfelder in zwei Phasen. In der ersten Phase (2024 und 2025) wird das Vorkommen aller Ackerwildkräuter erfasst. Dazu wird das Feld nach den zuvor beschriebenen Maßnahmen bewirtschaftet. Bei der Aussaat werden zusätzlich sogenannte „Lichtstreifen“ angelegt. Dies sind Streifen, in denen keine Kultur ausgesät wird (vgl. Abbildung.). Alternativ kann auch ein Drittel der Fläche brach bleiben. In den Brachen und den Lichtstreifen können sich Ackerwildkräuter ohne die Konkurrenz der Kulturart entwickeln.
Projektjahr 3 bis 5
Ab dem dritten Projektjahr (2026), startet die zweite Phase: Es werden keine Lichtstreifen mehr angelegt. Stattdessen wird mit der Wiederansiedlung seltener und konkurrenzschwacher Ackerwildkräuter begonnen. Die Samen hierfür werden in den ersten beiden Jahren des Projektes durch Samenaufsammlungen in den Projektgebieten und anschließender Vermehrung auf spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben gewonnen. Im Jahr 2023 konnten bereits Samen von 26 bedrohten Pflanzenarten gesammelt und für die weitere Vermehrung vorbereitet werden. Die Samen werden nach der Vermehrung in sogenannten „Lebensfenstern“ auf den Projektflächen ausgebracht. Dazu wird ein ca. 60 m² großes Rechteck bei der Aussaat der Kultur freigelassen. Hier können sich die ausgebrachten Ackerwildkräuter ungestört etablieren. Im darauffolgenden Jahr wird dieses Lebensfenster wieder mit einer Kulturart eingesät und ein neues Fenster zur Wiederansiedlung angelegt. Somit entstehen nach und nach bunt blühende „Lebensfelder“.
Im Februar sind bereits erste Unterschiede bei der Entwicklung der Projektflächen sichtbar:
Je nach Boden, Nährstoffnachlieferung und Saatzeitpunkt entwickeln sich die Bestände der Kultur sehr unterschiedlich. Einige der Flächen sind trotz reduzierter Saatstärke und weitem Reihenabstand sehr dicht, andere eher lückig. Auf allen Flächen kann die auflaufende Begleitflora bereits erkannt werden. Die angelegten Lichtstreifen bieten außerdem für die beginnende Brutsaison der Feldvögel, wie beispielsweise der Feldlerche ideale Bedingungen.
Praxisbetriebe sollen Standards aktiv mitgestalten
Die Betriebe helfen praxistaugliche Standards für das Wiederausbringen von Ackerwildkräutern auf Ackerflächen zu entwickeln und somit die bedrohten Pflanzen zu schützen. Die ausgearbeiteten Standards sollen bundesweit übertragbar sein.
Das Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Dieser News-Beitrag gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen.
Frau Czibeck ist Landschaftsplanerin und Ökologin. Sie arbeitet in der Stiftung vor allem im Bereich des Ackerwildkrautschutzes und betreut PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen.
Herr Dötsch ist seit 2023 als Agrarökologe für die BKLS tätig. Er arbeitet vor allem in Ackerwildkrautprojekten und betreut PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen.