Rechtlicher Hintergrund

Eingriffe in Natur und Landschaft haben zur Folge, dass Flächen der Kulturlandschaft versiegelt werden. Zumeist findet diese Versiegelung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen statt. Durch die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§13ff) und die Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes werden diejenigen Flächennutzungsänderungen, welche auf Kosten der Natur und der Landschaft entstehen, behandelt.

Die Eingriffsregelung sieht vor, dass primär Eingriffe vermieden werden sollen. Erst im Falle eines notwendigen Eingriffes muss dieser durch Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Eingriffe, welche nicht durch diese Instrumente ausgeglichen werden können, werden in letzter Instanz durch Ersatzgeldzahlungen abgegolten.

Der sogenannte naturschutzrechtliche Ausgleich wird in Bayern durch die „Bayerische Kompensationsverordnung“ (2014) geregelt. In der Bauleitplanung steht hierfür der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2021) zur Ermittlung der Kompensationserfordernisse zur Verfügung.

Ökopunkte

Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung wurde das sogenannte Biotopwertverfahren in den Planungsalltag integriert. Dieses basiert auf einer Biotopwertliste, welche den Ausgangszustand und den prognostizierten Zielzustand miteinander vergleichbar macht. Auf Basis dieses Bewertungsverfahrens werden nun sogenannte Wertpunkte generiert. Diese werden in der Praxis auch Ökopunkte genannt.

Ökokonten

Die strategische Entwicklung von Ökokonten und die Übernahme von Maßnahmenträgerschaften sind wertvolle Instrumente, um zeitlich und räumlich unabhängige – unter der Berücksichtigung agrarstruktureller Belange – nachhaltige Konzepte zur Bewältigung der Kompensationserfordernisse des Eingriffsverursachers zu entwickeln und umzusetzen. Diese Methode zur Kompensation wird als Ersatzmaßnahme gewertet und ist dem Eingriff vorgelagert. Durch die zeitige Entwicklung bereits vor dem jeweiligen Eingriff ist es möglich, ohne Zeitdruck gemeinsam mit EigentümerInnen und BewirtschafterInnen von landwirtschaftlichen Nutzflächen angepasste und integrierbare Konzepte zu entwickeln.

Bayerische KulturLandStiftung

Wir bieten Ihnen Beratung, Planung und eine Übernahme der Maßnahmenträgerschaft an!

Dominik Himmler

Dominik Himmler

Geschäftsführer
Ihr Ansprechpartner für folgende Themen:
- Gemeinnützige Projekte
- PiK auf wechselnden Flächen
- Ökokonten

Herr Himmler leitet die Stiftung seit 2014. Er koordiniert und begleitet die vielfältigen Projekte der Stiftung.

Lisa Ott

Lisa Ott

Projektleiterin
Ihre Ansprechpartnerin für folgende Themen:
- Ökokonten
- PiK auf wechselnden Flächen

Frau Ott ist seit 2020 als Landschaftsplanerin und Expertin für Maßnahmen im Grünland und zum Amphibienschutz bei der BKLS tätig. Neben der Entwicklung und Betreuung zahlreicher Ökokonten bearbeitet sie das Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland und das PRO Planet Kartoffel- und Zwiebelprojekt.