Das Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Wir laden Sie herzlich zum Feldtag „Chancen und Herausforderungen bei der Wiederansiedlung gefährdeter Ackerwildkräuter“ am Dienstag, den 09.06.2026 ein.
Rund um Titting im Landkreis Eichstätt führt uns die Busexkursion zu Projektäckern und Vermehrungsflächen im Modellgebiet „Südliches Frankenjura“. Die Veranstaltung zeigt wie Ackerwildkrautschutz erfolgreich in den Ackerbau integriert werden kann und welche Herausforderungen auftreten können. Es werden gefährdete Ackerwildkrautarten und Möglichkeiten für deren Wiederansiedlung vorgestellt.
Die Teilnahme ist kostenlos und für alle Interessenten offen.
Bitte melden Sie sich bis 07.05.2026 per Online-Formular zum Feldtag an.
Am 3. und 4. März 2026 fand die Fachtagung „Genetische Informationen zum Schutz von Ackerwildkräutern und ihre Bedeutung für die Praxis“ im Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum in Frankfurt am Main statt. Veranstalter der Tagung im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projektes „GISA“, kurz für „Genetische Informationen zum Schutz von Ackerwildkräutern“, waren die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (SRK) in Kooperation mit dem Forschungszentrum Jülich.
Am ersten Tag wurden anhand von Vorträgen genetische Grundlagen und Ergebnisse des GISA-Projektes vorgestellt. Einen detaillierten Tagungsbericht mit Vortragsfolien zum Download finden Sie auf der Homepage der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft.
Am zweiten Tag stand die Implementierung der Ergebnisse in die Praxis im Fokus. Prof. Dr. Johannes Kollmann, Lehrstuhl für Renaturierungsökologie der TU München, eröffnete mit seinem Vortrag zur „Renaturierung vielfältiger Ackerlebensräume – die Bedeutung von Wiederansiedlungen für den Erhalt einer besonderen Artengruppe“ und stellte darin aktuelle Forschungsergebnisse seiner Arbeitsgruppe zur ökologischen Bedeutung von Ackerwildkräutern, ihrer regionalen Differenzierung und Adaptation sowie zu Erfolgsfaktoren und Monitoring von Wiederansiedlungen vor. Dr. Christoph von Redwitz, Herbologe am Julius Kühn-Institut, weitete in seinem Vortrag „Leitbild für den Ackerwildkrautschutz“ den Blick von einer artenschutzfokussierten hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive auf die Segetalflora. Anschließend wurde das Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ von Dr. Heiko Schmied, Verbundkoordinator der SRK, vorgestellt. Die Projektleiterinnen Laura Fortmann (SRK) und Dr. Marion Rasp (BKLS) diskutieren mit dem Plenum ausgewählte noch offene Fragen zur Erarbeitung von bundesweiten Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern:
Es bestand Konsens unter den Teilnehmenden, dass proaktive Maßnahmen wie Wiederansiedlungsmaßnahmen zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter notwendig sind und hierbei entsprechend der GISA-Ergebnisse bis auf wenige Ausnahmen (akut vom Aussterben bedrohte Arten) eine Ausbringung auf Ebene der Ursprungsgebiete oder, bei genetischer Ähnlichkeit, auf Ebene der Produktionsräume nach Regiosaatgut-Standards angemessen ist. Laut Abstimmung waren 94 % des Plenums der Ansicht, dass bei diesem Vorgehen die Chancen größer sind als die Risiken.
Die Nutzung des bereits bewährten Regiosaatgut-Systems auch für gefährdete Arten mit ausreichenden Populationszahlen und -größen würde eine hohe Effizienz bei der großflächigen Förderung ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist der sogenannte Artenfilter von Prasse et al. (2010) relevant: Er wurde als Hilfe für die Auswahl von Arten entwickelt, die pro Ursprungsgebiet für eine genehmigungsfreie Ausbringung als regiozertifiziertes Saatgut in Frage kommen. In seiner jetzigen Form eignet er sich nicht für die Beurteilung, ob eine Art für Wiederansiedlungen geeignet ist, wird jedoch von manchen Behörden in dieser Form verwendet. Soll für diesen Zweck ein neuer Artenfilter erstellt werden, wären u.a. die Datengrundlagen und Kriterien anzupassen, etwa hinsichtlich des Kriteriums Arealflächenanteil, das an den Habitatanteil pro Ursprungsgebiet gekoppelt werden könnte und bisher besonders viele Ackerwildkrautarten von der „Positivliste“ ausschließt. Die Umfrage unter den Tagungsteilnehmern ergab, dass der aktuelle Artenfilter zur Förderung von Ackerwildkräutern von niemandem als verbindlich, sondern als optional (75 %) oder nicht sogar relevant (25 %) betrachtet wurde.
Die Einschätzungen und Praxiserfahrungen, ob nach § 40 BNatSchG vor der Einsaat seltener und gefährdeter Ackerwildkrautarten regionaler Herkunft auf landwirtschaftlichen Flächen zu Naturschutzzwecken eine Genehmigung von den unteren oder höheren Naturschutzbehörden notwendig ist, differierten: Während manche Behörden selbst die naturräumliche Einsaat gefährdeter Arten versagen, schätzen andere Behörden die Einsaat auf landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich oder zumindest bei (mindestens) Verwendung von regiozertifiziertem Saatgut als genehmigungsfrei ein. Eine abschließende juristische Klärung hierzu sowie ein entsprechender Handlungsleitfaden sind anzustreben
In der Praxis fordern Behörden vor der Ausbringung gefährdeter Arten oft Vorkartierungen über ein bis mehrere Jahre, um bereits vorhandene Vorkommen auszuschließen. In der Flip & Vote-Umfrage bejahten zunächst 75 % der Teilnehmenden grundsätzlich diese Praxis. Die Teilnehmenden waren jedoch in der anschließenden Diskussion einig darin, dass angesichts überwiegend erschöpfter Samenbanken und der geringen Gefahr von Auskreuzungsdepression der Aufwand von Vorkartierungen deren Nutzen überwiegt und die Umsetzung von Maßnahmen sogar verhindern kann. Demnach reiche außerhalb von Forschungsprojekten in der Regel eine einfache Vorprüfung des Ackers zur Einschätzung des Arteninventars und der standörtlichen Eignung aus. Eventuell wäre bei der Art des Vorgehens je nach Flächenhistorie und somit Samenbankpotential zu differenzieren (langjährig konventionell versus ökologisch oder Grünlandumbruch).
Im GISA-Projekt wurden 22 Arten genetisch untersucht und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zu diskutieren war, wie mit weiteren Arten verfahren werden sollte. Das GISA-Team prüfte bei den getesteten Arten bereits die Korrelation der genetischen Strukturen mit den biologischen Eigenschaften der Arten (z.B. Ausbreitungsmechanismen, Bestäubung). Bisher zeigte sich jedoch kein Zusammenhang, der für eine Übertragung der Empfehlungen auf weitere Arten genutzt werden könnte. Ein Abwarten weiterer Studien für nicht untersuchte Arten ist aufgrund der Gefährdungssituation vieler Arten jedoch keine Option, sodass parallel zur Bemühung um weitere Forschung bereits ein Vorgehen abgestimmt werden muss, waren sich die Teilnehmenden einig. Diskutiert wurde, welche Kriterien hierfür hilfsweise herangezogen werden könnten. Neben der Gefährdung wäre die Berücksichtigung der aktuellen „Mobilität“ von Arten anhand biologischer Merkmale denkbar, um ein in der räumlichen Saatgut-Verfügbarkeit abgestuftes Vorgehen festzulegen.
Diskutiert wurde auch die Frage, inwiefern bei der Förderung von Ackerwildkräutern ein Fokus auf konkurrenzschwache Arten möglich und sinnvoll ist, da die Konkurrenzstärke u.a. standortabhängig ist. Ein Ansatz wäre – zusätzlich zur Förderung gefährdeter Arten unabhängig von ihrer Konkurrenzstärke (floristischer Artenschutz) – die gezielte Förderung von Ökosystemfunktionen, etwa Bestäubung. Je nachdem, ob hierbei ein in die Landwirtschaftspraxis integriertes oder ein segregiertes Vorgehen angestrebt wird, wäre zur Erreichung einer hohen Akzeptanz der Aspekt der Konkurrenzstärke und auch der optischen Attraktivität bei der Artenauswahl für Einsaaten zu berücksichtigen.
Vom 12. bis 14. Juni 2025 fand in der Eifel und der Niederrheinischen Bucht die alljährliche Exkursionstagung statt. Der Donnerstag stand ganz im Zeichen von vielfältigen Vorträgen zum Thema Ackerwildkrautschutz. Am Freitag und Samstag erfolgten dann die Exkursionen unter anderem zu den Vermehrungsflächen im Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie auf der Homepage unserer Partnerstiftung.
Im Rahmen des Projektes „Lebensfelder“ richtete die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in Kooperation mit der Bayerischen KulturLandStiftung die Fachtagung „Ackerwildkrautschutz durch Wiederansiedlungen – Herausforderungen, Erfolge und neue Perspektiven“ am 26. November 2024 in Bonn aus.
Viele wertgebende und konkurrenzschwache Ackerwildkrautarten sind heutzutage selten geworden. Oftmals sind ihre Samenvorräte im Boden erschöpft und Verbreitungsmöglichkeiten früherer Zeiten fehlen. Wiederansiedlungen bilden daher einen bedeutenden Baustein für die Erhaltung und Förderung dieser Arten.
Bisher existieren jedoch keine bundesweit einheitlichen Leitlinien zur Sammlung, Vermehrung und Wiederansiedlung von seltenen Ackerwildkrautarten. Gründe hierfür sind u. a., dass gefährdete und in einer Herkunftsregion nur gering verbreitete Arten in der Regel im Regio-Saatgut-Konzept nicht berücksichtigt werden. Dies führt zu einem Mangel an geeignetem Saatgut für Schutzprojekte und potenzielle Agrarförderprogramme.
Vor diesem Hintergrund beleuchtete die Tagung die aktuellen Herausforderungen bei der Sammlung, Vermehrung und Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern, stellte erfolgreiche Praxisansätze vor und zeigte neue wissenschaftliche Perspektiven für künftige Schutzbemühungen durch Wiederansiedlungen auf.
Die Tagung fand im Rahmen des Projektes „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ statt und richtete sich an Akteur:innen aus Naturschutz, Landwirtschaft sowie Behörden und weitere Interessierte.
Die Vorträge der ReferentInnen stehen zum Download zur Verfügung:
Artenreiche Ackerwildkrautgesellschaften erfüllen zahlreiche Funktionen in unseren Agrarlandschaften. Diese reichen von der Bereitstellung von Nahrung und Lebensraum für Tiere des Offenlandes über den Schutz vor Erosion bis hin zur Aufwertung des Landschaftsbildes. Viele Ackerwildkrautarten sind heutzutage jedoch selten geworden. Hierzu gehören insbesondere konkurrenzschwache Arten wie Acker-Rittersporn, Acker-Wachtelweizen oder Sand-Mohn, die an traditionelle Bewirtschaftungsformen angepasst sind und landwirtschaftliche Erträge kaum mindern.
Heute sind die Samenvorräte vieler Ackerwildkrautarten im Boden oftmals erschöpft und Verbreitungsmöglichkeiten früherer Zeiten, etwa in ungereinigtem Saatgetreide oder durch wandernde Schafherden, fehlen. Ohne Wiederansiedlungen ist daher der Erhalt zahlreicher zunehmend gefährdeter Arten bundesweit nur schwer möglich. Bisher existieren jedoch keine einheitlichen Leitlinien zur Sammlung, Vermehrung und Wiederansiedlung von seltenen Ackerwildkrautarten.
Gründe hierfür sind unter anderem, dass viele Ackerwildkrautarten wegen ihrer Gefährdung nicht als zertifiziertes Regio-Saatgut angeboten werden und ihre Wiederansiedlung in Agrarförder- programmen nicht vorgesehen ist. Somit sind momentan bei Wiederansiedlungsmaßnahmen stets aufwendige Einzelfallprüfungen durch die Naturschutzbehörden nötig. Die Wiederansiedlung gefährdeter Ackerwildkrautarten findet daher nur in geringem Umfang statt, was wiederum eine geringe Saatgutnachfrage bedingt. Aus diesem Grund bestehen kaum Anreize für die Sammlung und Vermehrung, sodass ein Mangel an Saatgut, auch für Schutzprojekte, entsteht.
Im Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Bayerischen KulturLandStiftung sollen daher bundesweit übertragbare Praxisstandards zur Sammlung, Vermehrung und Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern entwickelt werden. Dies findet gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Verwaltung und Praxis statt. Die entwickelten Standards werden in vier Modellgebieten im Rheinland (NRW) und in Bayern umgesetzt, um eine Übertragbarkeit auf einen Großteil des Bundesgebietes zu gewährleisten.
Die Ansiedlungen finden dabei auf ackerwildkrautfreundlich bewirtschafteten Feldern in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben statt. Hierbei werden ausgewählte Zielarten auf standörtlich geeigneten Empfängerflächen ausgebracht. So entstehen „Lebensfelder“, die dem Erhalt vielfältiger Ackerlebensgemeinschaften dienen. Die Praxistauglichkeit des Vorgehens wird mithilfe von Erfolgskontrollen sowie einer sozio-ökonomischen Evaluation der Maßnahmen geprüft. Die entwickelten Praxisstandards und die Erfahrungen aus der modellhaften Umsetzung sollen eine neue Basis für den Ackerwildkrautschutz in Deutschland bilden.
Der Aspekt des Wissenstransfers nimmt eine große Bedeutung im Projekt „Lebensfelder“ ein: Zusätzlich zur projektbegleitenden Informationsarbeit werden Feldtage für interessierte landwirtschaftliche Betriebe und Fachtagungen für Teilnehmende aus Naturschutz, Landwirtschaft, Saatgutvermehrung, Verwaltung und Planung angeboten. Zudem fasst ein Praxishandbuch die Projektergebnisse zum Abschluss des Projektes zusammen. Das Projekt soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Förderung seltener Ackerwildkräuter zu steigern, die nachhaltige Umsetzung geeigneter Maßnahmen erleichtern und eine langfristige Motivation der engagierten Betriebe sichern.
Die modellhafte Umsetzung der Sammlung, Vermehrung und Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern wird in jeweils zwei Gebieten in den Projektregionen in NRW und in Bayern umgesetzt.
Modellgebiete in Bayern, betreut von der Bayerischen KulturLandStiftung:
Modellgebiete in NRW, betreut von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft:
In jeder der Projektregionen werden seit Herbst 2023 sechs Lebensfelder extensiviert – Dabei werden auf den Flächen weder chemische oder mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt, noch wird mineralisch gedüngt. Die organische Düngung ist auf den Lebensfeldern reduziert. Die Fruchtfolge auf den Flächen ist getreidebetont (Getreide in mindestens drei von fünf Jahren) und Intensivkulturten wie Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln werden nicht kultiviert. Dies schafft optimale Bedingungen für die Ackerwildkrautvegetation und senkt die Nährstoffgehälter der Böden. Zudem wird ein hoher Drusch und eine möglichst lange Stoppelbrache umgesetzt, um spätentwickelnde Ackerwildkräuter zu fördern. Die Kulturen werden in reduzierter Saatmenge ausgebracht, damit für die Entwicklung der Ackerwildkräuter mehr Licht auf den Boden fällt.
Auf den Lebensfeldern wird in den ersten beiden Jahren der Umsetzung (2024 und 2025) das Vorkommen seltener Ackerwildkräuter erfasst. Dazu wird das Feld nach den zuvor beschriebenen Maßnahmen bewirtschaftet. Bei der Aussaat werden zusätzlich noch sogenannte „Lichtstreifen“ angelegt. Dies sind Streifen, in denen keine Kultur ausgesät wird (vgl. Abbildung.). Alternativ kann auch 1/3 der Fläche brach bleiben (vgl. Abbildung.). In den Brachen und den Lichtstreifen können sich Ackerwildkräuter ohne die Konkurrenz der Kulturart entwickeln.
Ab dem dritten Jahr des Projektes werden keine Lichtstreifen mehr angelegt. Stattdessen wird mit der Wiederansiedlung seltener Ackerwildkräuter begonnen. Die Samen hierfür werden in den ersten Jahren des Projektes durch Samenaufsammlungen in den Projetgebieten und anschließender Vermehrung auf spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben gewonnen. Die Samen werden in sogenannten „Lebensfenstern“ auf den Projektflächen ausgebracht. Dazu wird ein ca. 60 m² großes Rechteck bei der Aussaat der Kultur freigelassen (vgl. Abbildung.). Hier können sich die ausgebrachten Ackerwildkräuter ungestört etablieren. Im darauffolgenden Jahr wird dieses Lebensfenster wieder mit einer Kulturart eingesät und ein neues Fenster zur Wiederansiedlung angelegt. Somit entstehen nach und nach bunt blühende „Lebensfelder“
Seit Herbst 2023 werden die ersten Projektflächen auf denen ab Herbst 2025 die Wiederansiedlung von Ackerwildkräuter stattfinden soll extensiviert. Diese Flächen wurden im Sommer 2024 kartiert und überraschten mit einigen Ergebnissen. Einige Flächen hatten schon von sich aus eine relativ gute Artausstattung mit bis zu 100 Arten je Acker. Darunter auch einige seltene Ackerwildkräuter. Dennoch haben alle Flächen noch ein Potential für Wiederansiedlungen. Es bleibt jedoch spannend was bei der nächsten Kartierung 2025 alles gefunden wird.
Sehr positiv verlief auch die Sammlung und Vermehrung der Ackerwildkräuter. 2025 müssen nur noch kleine Mengen der Zielarten gesammelt werden. Die Vermehrung der 2023 gesammelten Samen war ebenfalls bis auf einzelne Arten sehr erfolgreich. Somit haben wir jetzt schon von manchen Ackerwildkräutern genügend Saatgut für die Wiederansiedlungen gewinnen können.
Der Flyer gibt Ihnen eine Übersicht über die Projektziele und -inhalte. Printexemplare können bei Julia Mattheis bestellt werden.
bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft für das Gesamtprojekt:
bei der Bayerischen KulturLandStiftung für die Projektregion Bayern:
bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft für die Projektregion Rheinland/NRW:
Diese Website gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen