Bei Eingriffen in der offenen Agrarstruktur sind neben den naturschutzrechtlichen Aspekten der Versiegelung von Flächen auch das EU – Artenschutzrecht zu berücksichtigen. Die Einschränkung oder Zerstörung von Lebensräumen streng geschützter Arten wie dem Kiebitz, dem Rebhuhn oder der Feldlerche müssen nach dem EU-Artenschutzrecht im Populationszusammenhang der jeweiligen Art durch sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) oder FCS-Maßnahmen (favorable conservation status) kompensiert werden.
Grundlegend unterscheidet man:
Die Umsetzung von PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen basiert auf einer privatrechtlichen Vereinbarung und ist keine Fördermaßnahme. Sie ist unabhängig von Förderpolitik und Fördermitteln. Dabei ist zu beachten, dass Kompensationsmaßnahmen nicht zusätzlich mit Fördergeldern belegt werden dürfen (Ausschluss der Doppelförderung).
Flyer zu PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen
Veröffentlichung in der Zeitschrift „Schule und Beratung“ (2017)
Herr Himmler leitet die Stiftung seit 2014. Er koordiniert und begleitet die vielfältigen Projekte der Stiftung.
Frau Rasp arbeitet seit 2016 als Biologin und Umweltplanerin vertieft im Bereich des Ackerwildkrautschutzes für die BKLS. Sie betreut die gemeinnützigen Projekte der BKLS und leitet die Projekte „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ und „Feldflorareservat Pfleimberg bei Titting“.
Frau Kriegebaum arbeitet seit 2017 als Biologin bei der BKLS. Sie betreut das Artenhilfsprogramm Feldhamster in Unterfranken und das Projekt F.R.A.N.Z. in Bayern.
Frau Ott ist seit 2020 als Landschaftsplanerin und Expertin für Maßnahmen im Grünland und zum Amphibienschutz bei der BKLS tätig. Neben der Entwicklung und Betreuung zahlreicher Ökokonten bearbeitet sie das Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland und das PRO Planet Kartoffel- und Zwiebelprojekt.