Die Ausweitung von Siedlungs-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen geht im Allgemeinen mit einer zunehmenden Versiegelung des land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Bodens sowie mit Verlusten von Naturschutz- und Erholungsflächen einher. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz durch Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Die Bayerische Kompensationsverordnung (2014) beschreibt die Produktionsintegrierte Kompensation (PiK) im Detail als nachhaltige Möglichkeit der Kompensation unter der Berücksichtigung agrarstruktureller Belange.

Was bedeutet Produktionsintegrierte Kompensation (auf wechselnden Flächen)?

Bei Eingriffen in der offenen Agrarstruktur sind neben den naturschutzrechtlichen Aspekten der Versiegelung von Flächen auch das EU – Artenschutzrecht zu berücksichtigen. Die Einschränkung oder Zerstörung von Lebensräumen streng geschützter Arten wie dem Kiebitz, dem Rebhuhn oder der Feldlerche müssen nach dem EU-Artenschutzrecht im Populationszusammenhang der jeweiligen Art durch sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) oder FCS-Maßnahmen (favorable conservation status) kompensiert werden.

In erster Linie eignen sich hierfür landwirtschaftliche Flächen. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt den planenden Institutionen vor, bei Kompensationsvorhaben auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob u. a. Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die eine dauerhafte naturschutzfachliche Aufwertung erzielen, umsetzbar sind.
Die Integration von Leistungen für den Naturschutz in die Produktionsabläufe und -konzepte landwirtschaftlicher Betriebe bietet hierfür eine gute Möglichkeit, neben den bereits bestehenden Flächenmodellen flexible Konzepte aufzustellen.

Die Produktionsintegrierte Kompensation ermöglicht aus naturschutzfachlicher Sicht die Förderung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung der Kompensationsflächen. Mindererträge bzw. höhere Aufwendungen durch Bewirtschaftungsauflagen, welche die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche erhöhen, werden vom Eingriffsverursacher monetär honoriert.

Grundlegend unterscheidet man:

  1. Permanente PiK-Maßnahmen, die auf einer Fläche persistieren (z. B. Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland, Streuobstwiesen, etc.). Diese sind dauerhaft durch eine Eintragung einer Dienstbarkeit zu sichern.
  2. PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen (extensiver Ackerbau, Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Lerchenfenster, etc.). Diese werden durch die „institutionelle Sicherung“ nach § 9 Bayerische Kompensationsverordnung durch die Bayerische KulturLandStiftung gesichert.

Die Umsetzung von PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen basiert auf einer privatrechtlichen Vereinbarung und ist keine Fördermaßnahme. Sie ist unabhängig von Förderpolitik und Fördermitteln. Dabei ist zu beachten, dass Kompensationsmaßnahmen nicht zusätzlich mit Fördergeldern belegt werden dürfen (Ausschluss der Doppelförderung).

Flyer zu PiK-Maßnahmen auf wechselnden Flächen

Veröffentlichung in der Zeitschrift „Schule und Beratung“ (2017)

Projekte zur Produktionsintegrierten Kompensation auf wechselnden Flächen

Dominik Himmler

Dominik Himmler

Geschäftsführer
Ihr Ansprechpartner für folgende Themen:
- Gemeinnützige Projekte
- PiK auf wechselnden Flächen
- Ökokonten

Herr Himmler leitet die Stiftung seit 2014. Er koordiniert und begleitet die vielfältigen Projekte der Stiftung.

Dr. Marion Rasp (geb. Lang)

Dr. Marion Rasp (geb. Lang)

Projektleiterin und stellv. Geschäftsführerin
Ihre Ansprechpartnerin für folgende Themen:
- Gemeinnützige Projekte

Frau Rasp arbeitet seit 2016 als Biologin und Umweltplanerin vertieft im Bereich des Ackerwildkrautschutzes für die BKLS. Sie betreut die gemeinnützigen Projekte der BKLS und leitet die Projekte „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ und „Feldflorareservat Pfleimberg bei Titting“.

Dr. Claudia Kriegebaum

Dr. Claudia Kriegebaum

Projektleiterin
Ihre Ansprechpartnerin für folgende Themen:
- Gemeinnützige Projekte
- PiK auf wechselnden Flächen

Frau Kriegebaum arbeitet seit 2017 als Biologin bei der BKLS. Sie betreut das Artenhilfsprogramm Feldhamster in Unterfranken und das Projekt F.R.A.N.Z. in Bayern.

Lisa Ott

Lisa Ott

Projektleiterin
Ihre Ansprechpartnerin für folgende Themen:
- Ökokonten
- PiK auf wechselnden Flächen

Frau Ott ist seit 2020 als Landschaftsplanerin und Expertin für Maßnahmen im Grünland und zum Amphibienschutz bei der BKLS tätig. Neben der Entwicklung und Betreuung zahlreicher Ökokonten bearbeitet sie das Pilotprojekt Artenschutz im Knoblauchsland und das PRO Planet Kartoffel- und Zwiebelprojekt.