Die Obere Isaraue gehört zu den eindrucksvollsten Flusslandschaften in Mitteleuropa. Ihren Stellenwert verdankt sie dabei insbesondere dem (inzwischen eingeschränkten) Wildflusscharakter der Isar in der Pupplinger und Ascholdinger Au mit ihren lichten Schneeheide-Kiefernwäldern. Diese stellen einen besonderen und in Bayern überaus seltenen Typus eines Auwaldes dar. Hier stocken die Auwälder nicht auf feuchten Auenböden sondern wachsen auf mächtigen Kieskörpern, die von den Flüssen abgelagert wurden. Obwohl die Wälder im Unterwuchs stark vergrast und manche Arten bereits ausgestorben bzw. akut bedroht sind, hat sich hier eine außergewöhnliche Zahl seltener Pflanzen- und Tierarten erhalten können welche auf diese extreme Standorte spezialisiert sind. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt findet vor Ort ein BayernNetzNatur (2014) „Beweidungsprojekt Pupplinger Au“ statt.
Im östlichen Teil der geplanten Ökokontofläche befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (LSG-00155.01) „Schutz von Landschaftsteilen im Isartal zwischen Icking und Königsdorf“ und im westlichen Teil das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“, im Landkreis „Bad Tölz-Wolfratshausen“ (NSG-00267.01). Zudem liegen alle Flurstücke im großflächigen Bereich des FFH-Gebiets (DE 8034371) „Oberes Isartal“.
Ausgangszustand:
degradierter Biotop- und Nutzungstyp:
Entwicklungsziel:
Der Ausgangszustand wurde kartiert und vor Ort mit dem AELF (Abteilung Forst) und der unteren Naturschutzbehörde Bad Tölz-Wolfratshausen abgestimmt. Die betroffenen Flächen waren vollständig und sehr dicht mit Kiefern (ca. 70 %) und Fichten (ca. 30 %) bestockt.
Es hat sich bei der Beurteilung des Ausgangszustands folgende Frage ergeben:
Können auf Aufforstungen zurückzuführende Bestände rechtlich geschützt sein?
Ganz generell weist die Bodenvegetation der forstlich beeinflussten Kiefern-Fichtenwälder der untersuchten Flurstücke Eigenschaften auf, die diesen Waldbeständen nach den Erfassungsvorgaben des „§30-Bestimmungsschlüssels“ (BayLfU 2020a: Tafeln 2 und 9) Rechtsschutz nach §30 / §23 (BNatSchG / BayNatSchG) verleihen. Es wurden vor Ort z. B. die folgenden Kennarten in geringen Deckungen kartiert: Kreuzbuchs „Polygala chamaebuxus“, Schnee-Heide „Erica carnea“, Kalk-Blaugras „Sesleria albicans“ (Syn. caerulea), Erd-Segge „Carex humilis“.
Ergebnis:
Der Nachweis der genannten Arten genügt für die Zuerkennung des Rechtsschutzes aus. Daher sind auch die Bestände mit hohem Fichtenanteil auch bei geringer Dominanz der geforderten bestandsbildenden Arten als „Kiefernwald nährstoffarmer, carbonatischer Standorte, mittlerer Ausprägung“ mit §30 Schutz (kein FFH Lebensraumtyp nach Anhang I) anzusprechen.
Das Ökokonto eignet sich besonders als Teil des Biotopverbunds mit den angrenzenden, hochwertigen und lichten Buntreitgras-Kiefernwäldern.
Hinsichtlich ihrer Struktureigenschaften und ihrer Biodiversität lassen sich diese Wald-Bestände noch deutlich verbessern und aufwerten.
Die natur- und bodenschonende Forstwirtschaft steht im Mittelpunkt dieses Ökokontos. In einem ersten Schritt müssen sogenannte Zukunftsbäume ausgewählt werden und diese dann motormanuell durch die Entnahme der angrenzenden Bäume (Bedränger) gefördert werden. So werden in einem ersten Schritt rund 20% des Bestandes entnommen. Dies hat zur Folge, dass mehr Wasser und Nährstoffe den verbleibenden Bäumen zur Verfügung stehen und dass das notwendige Licht die schützenswerte Bodenvegetation fordert.
Aufgrund dessen hat sich die Stiftung für das Holzrücken die Unterstützung von Manfred Schmidt (Land- und Forstwirt, Königsdorf) und seinem Süddeutschen Kaltblut Felix eingeholt. Nach der Fällung der Bäume wurde nun mit Hilfe des Pferdes auf boden- und naturschonende Art und Weise das Holz entfernt und der Bodenvegetation mehr Licht zum entwickeln gegeben.