Ökokonten und Ökopunkte
Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) tritt zum 1. September 2014 in Kraft. Mit der Verordnung wird die strategische Entwicklung von Ökokonten in Bayern gestärkt, mit dem Ziel, gemeinsam mit allen Interessensgruppen Biotopverbundsysteme und zusammenhängende Ausgleichsflächen im Zuge von Kompensationsverpflichtungen zu entwickeln. Diese dem Eingriff vorgelagerte Methode führt zu einer erhöhten Planungssicherheit aller Beteiligten. Durch die zeitige Entwicklung bereits vor dem jeweiligen Eingriff ist es auch möglich, auf Eigentumsinteressen spezifisch Rücksicht zu nehmen. Der Flächentausch kann beispielsweise ermöglicht und ein Interessensausgleich zwischen Land-/Forstwirtschaft und Naturschutz eingeleitet werden. Dies führt zusammengefasst zu einer hohen naturschutzfachlichen Qualität von Ausgleichsflächen, als auch zu einem sorgsamen Umgang mit land-/forstwirtschaftlichen Nutzflächen.
Ein Ökokonto nach §16 Abs.1 BNatSchG kann umgesetzte vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Maßnahmenpool) und/oder hierfür geeignete Flächen (Flächenpool) beinhalten.
Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung wurde auch ein neues System der Bewertung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen in den Planungsalltag integriert. Dieses basiert auf einer Biotopwertliste, welche den Anfangszustand und den prognostizierten Zielzustand miteinander vergleichbar macht. Auf Basis dieses Bewertungsverfahrens werden nun sogenannte Wertpunkte generiert. Diese werden auch Ökopunkte genannt und dienen nun als „Zahlungsmittel“. Der gewerbliche Handel der Ökopunkte kann nur durch zertifizierte Organisationen durchgeführt werden.
Der Weg zum Ökopunkt
Beratung durch die BKLS
Zuerst werden gemeinsam die individuellen Rahmenbedingungen der Eigentümer und deren Ziele betrachtet und analysiert. Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und bedingen somit passgenaue Konzepte. Es ist das Ziel der BKLS, die Eigentümer langfristig zu beraten, auf Chancen und Risiken hinzuweisen und zu unterstützen. Dabei ist es uns wichtig, als stetiger Ansprechpartner für alle Beteiligten zu fungieren, um die Ausgleichsflächen und deren Maßnahmen langfristig zu gewährleisten.
Ein Ökokonto nach §16 Abs.1 BNatSchG kann umgesetzte vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Maßnahmenpool) und/oder hierfür geeignete Flächen (Flächenpool) beinhalten.
Mit der Bayerischen Kompensationsverordnung wurde auch ein neues System der Bewertung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen in den Planungsalltag integriert. Dieses basiert auf einer Biotopwertliste, welche den Anfangszustand und den prognostizierten Zielzustand miteinander vergleichbar macht. Auf Basis dieses Bewertungsverfahrens werden nun sogenannte Wertpunkte generiert. Diese werden auch Ökopunkte genannt und dienen nun als „Zahlungsmittel“. Der gewerbliche Handel der Ökopunkte kann nur durch zertifizierte Organisationen durchgeführt werden.
Zum 05.02.2015 wurde die Bayerische KulturLandStiftung als erste Organisation in Bayern für das gewerbliche Betreiben von Ökokonten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt zertifiziert.
Risiko, Verantwortung und Sicherheit Innerhalb ihrer Arbeit berät die Stiftung Flächeneigentümer zu Fragestellungen rund um die Kompensation von Eingriffen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es ist ihr übergeordnetes Ziel, das Risiko der Eigentümer und
Land-/Forstwirte, sowie der Eingriffsverursacher bei derartigen
Vertragsabwicklungen zu minimieren, denn:
Besonders das Betreiben von Ökokonten und das Generieren von
Ökopunkten verbindet den Maßnahmenträger einer Fläche mit dem
Eingriffsverursacher auf zivilrechtlicher Basis. Der Ökopunkt impliziert
eine Leistung, die erbracht werden muss, um ein Entwicklungsziel über
einen Zeithorizont (vermehrt kalkuliert mit 25 Jahren) zu erreichen.
Um das beidseitige Risiko für den Eigentümer der Fläche und den Eingriffsverursacher zu minimieren, bietet die Bayerische KulturLandStiftung als Maßnahmeträger die Möglichkeit, als Zwischeninstanz zu fungieren. Hierbei geht sie mit dem Eingriffsverursacher einen Kompensationsvertrag ein und vermittelt die Ökopunkte. Weiter schließt sie mit dem Eigentümer der Fläche individuelle, zeitlich befristete Bewirtschaftungsverträge ab, wenn dieser eigens die Fläche bewirtschaften möchte. Die Stiftung trägt somit Sorge, dass die Pflege der Flächen langfristig gesichert ist und das geforderte Entwicklungsziel erreicht werden kann. |
Der Weg zum Ökopunkt
Beratung durch die BKLS
Zuerst werden gemeinsam die individuellen Rahmenbedingungen der Eigentümer und deren Ziele betrachtet und analysiert. Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und bedingen somit passgenaue Konzepte. Es ist das Ziel der BKLS, die Eigentümer langfristig zu beraten, auf Chancen und Risiken hinzuweisen und zu unterstützen. Dabei ist es uns wichtig, als stetiger Ansprechpartner für alle Beteiligten zu fungieren, um die Ausgleichsflächen und deren Maßnahmen langfristig zu gewährleisten.
Planungsentwurf
Nach Sichtung aller bestehenden Raumplanungen (ABSP, LP, FFH, etc.) und der Ermittlung der persönlichen Möglichkeiten und Zielsetzungen des Flächeneigentümers wird die Fläche beplant. Hierzu arbeiten wir bei größeren Projekten mit Planungsbüros bayernweit zu sammen, um anhand des Biotopwertverfahrens der Bayerischen Kompensationsverordnung den Status Quo der potentiellen Flächen zu ermitteln und die möglichen, aber auch realistischen Entwicklungsziele zu erörtern. Die Analyse mündet in einen Planungsentwurf und der genauen Ermittlung der Anzahl von Wertpunkten.
Nach Sichtung aller bestehenden Raumplanungen (ABSP, LP, FFH, etc.) und der Ermittlung der persönlichen Möglichkeiten und Zielsetzungen des Flächeneigentümers wird die Fläche beplant. Hierzu arbeiten wir bei größeren Projekten mit Planungsbüros bayernweit zu sammen, um anhand des Biotopwertverfahrens der Bayerischen Kompensationsverordnung den Status Quo der potentiellen Flächen zu ermitteln und die möglichen, aber auch realistischen Entwicklungsziele zu erörtern. Die Analyse mündet in einen Planungsentwurf und der genauen Ermittlung der Anzahl von Wertpunkten.
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
Der Planungsentwurf wird nun der UNB zur Abstimmung vorgelegt. Hierbei kann es zu Anpassungen der Planung kommen. Die UNB bestätigt die Ermittlung der Wertpunkte.
Kostenkalkulation
Jeder Ausgleichsfläche muss eine Kostenplanung über 25 Jahre folgen.
Elemente der Kostenplanung sind (Auszug):
Kostenkalkulation
Jeder Ausgleichsfläche muss eine Kostenplanung über 25 Jahre folgen.
Elemente der Kostenplanung sind (Auszug):
- Immobilienwertverlust aufgrund der Grunddienstbarkeit
- Planungsleistungen
- Biotopersteinrichtungsmaßnahmen
- Pflegemaßnahmen
- Projektmanagement und Controlling
- …
Eine nachhaltige Umsetzung der Ausgleichsflächen über 25 Jahre wird gewährleistet, wenn ein Partner zur Seite steht, der das Projekt langfristig begleitet. Die BKLS übernimmt diese Aufgabe innerhalb des Projektmanagements.
Die Kombination von Wertpunkten und den anfallenden Kosten beschreibt letztendlich den Wert eines Ökopunktes, der nun am Markt veräußert werden kann.